Förderprogramm für Streuobstwiesen

Achtung: Projektlaufzeit abgelaufen, über eine Neuauflage wird noch entschieden!

Anlegen einer Streuobstwiese in Bargten. [Foto: NABU/W. Pommer]
Anlegen einer Streuobstwiese in Bargten. [Foto: NABU/W. Pommer]

Streuobstwiesen für Osterholz-Scharmbeck

 

Die NABU Ortsgruppe Osterholz-Scharmbeck will die ökologische Vielfalt in Osterholz-Scharmbeck durch ein Förderprogramm zur Neuanlage und Wiederbelebung von Streuobstwiesen verbessern.

 

Die wesentlichen Förderbedingungen sind:

Die NABU Ortsgruppe Osterholz-Scharmbeck fördert das Anlegen bzw. die Reaktivierung von Streuobstwiesen durch den Kauf von bis zu 20 Hochstamm-Obstbäumen alter insbesondere regionaler Kultursorten zur Verbesserung der ökologischen Vielfalt. Zusätzlich erfolgt eine Beratung für das Anlegen und die Pflanzung der Bäume. Die Obstbäume (inkl. Pfähle) werden mit bis ca. 40 € / Stück (inkl. MwSt.) gefördert. Der Fördertopf für dieses auf die nächsten 3 Jahre (2018-2020) ausgelegte Projekt beträgt maximal 8000 €.

Bei der Reihenfolge zählt das Eingangsdatum der Antragsunterlagen.

 

Darüber hinaus sieht es der NABU vor dem Hintergrund des Artenschutzes als wichtig an, neben der Anpflanzung von Bäumen weitere konkrete Maßnahmen durchzuführen, die zu einer ökologischen Aufwertung der Streuobstwiese führen. So wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass auf den Einsatz von chemisch-synthetischen Düngemitteln sowie Spritzmitteln verzichtet wird.

 

Zu den zusätzlichen ökologischen Maßnahmen kann folgendes gehören:

- Anpflanzen von Sommerlinden oder anderen Gehölzen, die einen ähnlichen Blühzeitraum haben, um Bienen im Sommer eine Tracht zu bieten.

- Anbringung von Nistkästen für Vögel, Hornissen oder Fledermäuse

- Anlage eines Insektenhotels

- Anlage eines Lesesteinhaufens

- Anlage eines Totholzhaufens oder einer Benjeshecke

- Anpflanzung von Blühpflanzen als Wildblumenwiese oder Blühstreifen

- Nutzung/Pflege zumindest eines Teils des Grünlandes, um hinreichend kurzrasige Flächen, z. B. als Nahrungshabitat für den Steinkauz zu fördern

- Verwendung ausreichend langer Pflanzpfähle als Aufstellung einer Ansitzwarte für Greifvögel.

 

All diese Maßnahmen dienen dazu, bestimmten Tier- und Pflanzenarten Lebensräume zu bieten, die in der intensiv genutzten Agrarlandschaft selten geworden sind. Dies stellt eine gute Ergänzung des Biotoptyps Streuobstwiese dar.

 

Insofern erwartet der NABU von den Antragsstellern, bei der Anlage einer Streuobstwiese zu überdenken, welche dieser vorgeschlagenen Maßnahmen konkret vor Ort realisierbar sind, um dann möglichst viele davon in das geplante Streuobstwiesenprojekt zu integrieren. Bei Bedarf wird der NABU hierbei soweit wie möglich unterstützen (Nistkästen, Insektenhotels etc.).

 

Jede Streuobstwiese erhält eine Infotafel, die ebenfalls vom NABU beschafft und in Abstimmung mit dem Antragssteller gestaltet wird.

Nach einem Beratungsgespräch schließen wir eine Vereinbarung, um die dauerhafte Pflege und Nutzung der Streuobstwiese im Einklang mit den Förderzielen sicher zu stellen.

 

 

Streuobstwiese im Frühling: [Foto: NABU/Hannes Huber]
Streuobstwiese im Frühling: [Foto: NABU/Hannes Huber]